AGB

Für unser Haus gelten die Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen der Tourist-Information Hagnau. Diese finden Sie unter diesem Link.

Die Angaben unserer Homepage sind jedoch vorrangig.

In Kürze:

  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  • Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
    • Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    • Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den vereinbarten Tagessatz abzüglich 10 % zu zahlen.
  • Wir empfehlen bei längerem Aufenthalt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!

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